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bitte senden Sie Ihren Mitgliedsantrag an: info(at)agn-bayern.de

Wer kann Mitglied werden?

Ordentliche Mitglieder
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die

a) hauptamtlich-fachlich Naturschutzaufgaben an einer im VII. Abschnitt und in Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Naturschutzgesetzes genannten Behörden und Anstalten erfüllt

oder die

b) als Diplom-Biologe/in und Diplom-Ingenieur/in der Landespflege an einer Behörde oder Anstalt der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung beschäftigt ist. Diese Personen gelten nicht als Gastmitglieder im Sinne des § 3 Ziffer 2b der Satzung. Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand.

Außerordentliche Mitglieder
Natürliche Personen, die nicht die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllen, können zu außerordentlichen Mitgliedern ohne Stimme und passives Wahlrecht ernannt werden, wenn sie

a) zur Beratung der Vereinsorgane oder Arbeitskreise benötigt werden (beratende Mitglieder)

oder

b) hauptamtlich-fachliche Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege an einer anderen als der im Abs. 1 genannten öffentlichen bayerischen Verwaltung wahrnehmen (Gastmitglieder).

Wer die Arbeit der AgN als Mitglied unterstützen und sich damit für die Ziele der AgN einsetzen möchte, kann einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.

 Unsere Mitgliedsbeiträge
Einstufung Jährlicher Beitrag
Gehobener und Höherer Dienst, vergleichbare Angestellte 60 €
Pensionäre 30 €
Teilzeit bis 50 % (auf Antrag alle 3 Jahre) 30 €
Erziehungsurlaub 10 €
Ausbildung 10 €
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