Herzlich willkommen bei der AgN

Die AgN wurde 1979 als «Arbeitsgemeinschaft der amtlichen Fachreferenten für Naturschutz und Landschaftspflege in Bayern e.V.» gegründet, inzwischen kurz: «Arbeitsgemeinschaft der amtlichen Naturschutzfachkräfte in Bayern e.V. (AgN)»

Ziel der AgN ist, Naturschutz und Landschaftspflege in Bayern als Grundlage einer lebenswerten Heimat zu fördern sowie fachliche und berufsbezogene Interessen der amtlichen Naturschutzreferenten zu vertreten.

Unsere Mitglieder – meist Landespfleger oder Biologen – nehmen in folgenden Behörden des Freistaats Bayern Naturschutzfachaufgaben wahr:

Als Teil der bayerischen Staatsverwaltung setzen die hauptamtlichen Naturschutzfachkräfte dabei die bestehenden Gesetze und Verordnungen des Freistaats und des Bundes um.

 

37. Deutscher Naturschutztag 2024, Saarbrücker Erklärung: Naturschutz europaweit stärken, in Deutschland effektiver und landfristig umsetzen

Saarbruecker Erklaerung

 

Das StMUV gibt den Startschuss zur Kampagne der Bayerischen Naturschutzverwaltung:

https://www.naturtalente.bayern.de/

Mit einer Vielzahl toller Beiträge, u.a. Filmclips unserer Kolleginnen und Kollegen, stellt die Naturschutzverwaltung Bayern ihre Aufgabenvielfalt und Angebote wie z.B. das VNP einem breiten Publikum vor. Durch die Kampagne soll das Wirken der Naturschutzbehörden in Verfahren, aber auch beim Schutz und Erhalt der Biodiversität verdeutlicht werden. Der #Naturtalent begleitet die Kampagne durch die Sozialen Medien. Inhaltlich und fachlich sind unsere Kolleg*innen Naturtalente, sie haben sich mit ihren Beiträgen auch als Talente vor der Kamera bewiesen. Auch die AgN ist dabei gut vertreten, z.B. mit unserer Vorsitzenden https://www.youtube.com/watch?v=cdTi4O_2s0w.

 

 

36. Deutscher Naturschutztag 2022, Hannoversche Erklärung: Naturschutz ist elementarer Teil der Lösung für die bevorstehende Transformation

https://www.deutscher-naturschutztag.de/fileadmin/user_upload/redaktion/dnt/36-2022-content/pdf/Hannoversche_Erklaerung_Kurz.pdf

 

 

Alarmruf zur Stärkung der Naturschutz und Umweltverwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen

PM BBN AlarmrufVerwaltung Erwartungen 11 11 21

 

An der Personalfront hat sich seit dem Jahr 2019 an den unteren Naturschutzbehörden dank der Initiative des Bayer. Landkreistags, durch das Volksbegehren mit Begleitgesetz sowie des Anstoßes durch etliche Politiker des Landtages und durch die Naturschutzverbände inzwischen einiges Erfreuliches getan. Da durch das Volksbegehren, das Begleitgesetz und durch die anstehenden Verfahren zur Planungsbeschleunigung auch das Aufgabenspektrum der Naturschutzverwaltung deutlich gewachsen ist, sieht die AgN nach wie vor in vielen Fällen weiterhin begründeten Personalbedarf.

Auch die restlichen 29 Landratsämter und auch die kreisfreien Städte müssen dringend gleichermaßen für eine landesweite Umsetzung der Ziele aus dem Volksbegehren und dem Begleitgesetz mit Biodiversitätsberatern ausge­stattet werden.

An den – infolge der Verwaltungsreform aus dem Jahr 2004 – nach wie vor personell weit über Gebühr strapazierten höheren Naturschutzbehörden und dem LfU werden seit Jahren großteils nur zeitlich befristete Projektstellen geschaffen. Projektstellen mit der Folge einer hohen Personalfluktuation können jedoch nur ein vorübergehender Ersatz für Pflichtaufgaben des Staates sein wie z.B. Natura 2000, Biotopverbund, Moorschutz, Klimaoffensive der bayer. Staatsregierung oder Wildtiermanagement.

Nach wie vor fehlt es auf den Ebenen der Naturschutzverwaltung an einer adäquaten Ausstattung mit Verwaltungskräften. Ziel muss daher eine deutliche Stärkung auch der Verwaltung an den uNB´s und hNB´s sein, um dem zunehmenden Vollzugsaufwand gerecht werden zu können. Dabei gilt unser Augenmerk nicht nur der reinen Personalstärke, sondern auch einer entsprechenden Qualifikation. Die AgN geht davon aus, dass jede uNB zur Bewältigung der Aufgaben zusätzlich mindestens jeweils eine Verwaltungskraft der 3. QE sowie 2. QE benötigt.

 

Resolution der AgN vom 24.10.2018

Die bayerische Naturschutzverwaltung braucht mehr Personal:  AgN-Resolution

                                              letzte Aktualisierung 27.9.2024

 

 

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